Kältemittelverbot ab 2020 – Handeln Sie jetzt!

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Ab 1. Januar 2020 ist das Inverkehrbringen und das Nachfüllen bei Service/Reparaturfällen sowie Wartungsarbeiten von Kältemittel mit einem GWP-Wert über 2.500 verboten.
Unter diese Verbotsfristen der F-Gase-Verordnung (EU Nr: 517/2014) fallen auch die Kältemittel R404A und R507A .

Aufbereitete und recycelte Kältemittel sind zwar bis 2030 zur Instandhaltung noch erlaubt. Da die zur Verfügung stehenden Mengen jedoch stark begrenzt sind, ist nicht vorhersehbar, wie lange diese Kältemittel erhältlich sind.
Im Falle einer Instandhaltung droht die Stilllegung Ihrer Kälteanlage.
Vorbeugend sollten Betreiber von R407A und R507A – Anlagen rechtzeitig Informationen zu einer Umstellung der Anlagen auf ein Low-GWP-Kältemittel einholen.

Stellen Sie Ihre Kältemittel schnellstmöglich um!

Auszutauschende Kältemittel ab 2020:

  • Kältemittel R23
  • Kältemittel R227ea
  • Kältemittel R236fa
  • Kältemittel R404A
  • Kältemittel R417B
  • Kältemittel R422A
  • Kältemittel R422D
  • Kältemittel R236fa
  • Kältemittel R428A
  • Kältemittel R434A
  • Kältemittel R507
  • Kältemittel R508A
  • Kältemittel R508B

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