Klimaanlage im Betrieb kann steuerlich geltend gemacht werden

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Seit Wochen halten Temperaturen über 28 Grad Celsius an, und das bereits im Mai. Entspannt sieht das jeder der einen klimatisierten Arbeitsplatz hat und die Klimaanlage auf seine persönliche Wohlfühltemperatur eingestellt hat.

Unternehmer können die Kosten für eine Klimaanlage unter bestimmten Vorraussetzungen von der Steuer absetzen.

Beim Kauf eines Klimagerätes kann sich der Unternehmer unter Umständen einen Teil des Kaufpreises vom Finanzamt zurückholen, wie viel das ist, hängt unter anderem davon ab, welches Gerät angeschafft wird. Unternehmen oder Freiberufler die sich eine mobile Klimaanlage anschaffen, können die Anschaffungskosten entweder sofort, oder über fünf Jahre abschreiben. Ansonsten wir der Steuervorteil über 11 Jahre anhand der Nutzungsdauer verteilt.

Auch im privaten Bereich kann sich der Erwerb einer Klimaanlage steuerlich günstig auswirken. Kühlen Sie z.B. ein Arbeitszimmer in der Privatwohnung oder im Einfamileinhaus, können die Kosten als Werbekosten gebucht werden.

Ein Einbau einer festinstallierten Split-Anlage wird normalerweise als nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes bewertet.  Die Anschaffungskosten der Klimaanlage können somit nicht sofort oder über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Anlage abgeschrieben werden, sondern hier gilt die gemeinsame Abschreibung mit dem Gebäude, also oft über 50 Jahre.

Bei einer Reparatur einen bereits vorhandenen Klimaanlage, stellen die Kosten einen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Artikel keine steuerliche Beratung darstellt! Für aktuelle Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

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